[UPDATE 6] Corona (COVID 19) - Modellflugbetrieb mit Einschränkungen möglich

[UPDATE 6] Corona (COVID 19) - Modellflugbetrieb mit Einschränkungen möglich

+++ [UPDATE 6 - 14.01.2021] +++

Leider hat sich die Lage bzgl. der Ausbreitung des Corona-Viruses noch nicht entspannt. Wie Ihr sicher aus den Medien vernommen habt, gelten seit Montag, den 11.01.2021 nochmals verschärfte Maßnahmen bzw. Kontaktbeschränkungen.

Das bedeutet:

 

Vereinsmitglieder können weiterhin den Flugplatz für Modellflug nutzen, solange dies als Individualsport ausgeübt wird. D.h.

  • Genügend Abstand (min. 1.5m) zu anderen Personen halten und Hygienemaßnahmen beachten.
  • Im Bereich um die Hütte dürfen sich nur Personen aus einem Haushalt plus eine (1) Person aus einem weiteren Haushalt aufhalten.
  • Im Vorbereitungsraum und in der Hütte ist ein Mund Nasenschutz zu tragen wenn mehr als 1 Person anwesend ist.
  • Nach Möglichkeit sollen sich nicht mehr als 1 Person in der Hütte aufhalten.
  • Versammlungen und sonstige Treffen auf dem Vereinsgelände sind untersagt
  • Die Anwesenheit auf dem Vereinsgelände ist weiterhin durch den Eintrag ins Flugbuch oder durch das Kontaktdatenformular zu dokumentieren

Wie zuvor schon angemerkt möchten wir euch auch weiterhin den Flugbetrieb nicht generell untersagen, empfehlen euch aber dringend in der Zeit des „Lockdowns“ eure Modellflugaktivitäten auf dem Römberg auf das absolute Minimum zu beschränken bzw. ganz einzustellen, denn

  • zum einen sind wir dazu angehalten zu Hause zu bleiben und nicht notwendige Aktivitäten bzw. Kontakte zu vermeiden.

  • zum anderen besteht generell die Gefahr, dass, wenn man alleine Modellflug betreibt, bei Verletzungen keine schnelle erste Hilfe geleistet werden kann und evtl. auch kein Notruf erfolgen kann.

Eien Termin zur Jahreshaupversammlung (JHV) gibt es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

 

+++ [UPDATE 5 - 06.11.2020] +++

Nachdem wir gestern unseren Flugplatz wieder schließen mussten, haben sich heute die Vorgaben der hessischen Landesregierung wieder dahingehend geändert, dass Sportstätten für den Individualsport wieder öffnen können.
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/corona-verordnung-zum-sport-und-zum-musik-und-kunstunterricht-gelockert-0

Verbindliche Hygieneregeln in den Vereinen
„Die Hessinnen und Hessen sollen trotz Pandemie die Möglichkeit haben, sich fit zu halten und auch gemeinsam sportlich aktiv zu sein. Wir haben uns dazu auch noch einmal intensiv mit dem Landessportbund beraten“, erklärte Innen- und Sportminister Peter Beuth. Der gemeinsame Beschluss lehnt sich an die Regelungen in anderen Bundesländern an. Er sieht vor, dass die bislang – nach der aktuellen Regelung - geschlossenen Sportanlagen wieder öffnen können und von Sporttreibenden alleine, zu zweit oder mit dem gemeinsamen Haushalt genutzt werden dürfen. Auch Sport als Individualsport im öffentlichen Raum wie etwa Joggen, Radfahren oder Wandern wie auch Reiten, Rudern oder Segeln sei weiterhin unter Beachtung der geltenden Begrenzungen für Personengruppen möglich.

Somit gelten für unser Vereinsgelände vorerst wieder folgende Regeln:
1. Für Mitglieder ist das Fliegen auf dem Vereinsgelände wieder möglich.
2. Im Bereich um die Hütte und im Vorbereitungsraum dürfen sich höchsten 10 Personen aus maximal 2 Haushalten aufhalten.
3. Alle bisherigen Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin zu befolgen.
4. Die Hütte und Toilette darf weiterhin nur von einer Person betreten werden.
5. In Bereichen wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
6. Die Anwesenheit auf dem Vereinsgelände ist weiterhin im Flugbuch oder per Kontaktdatenformular zu dokumentieren.

+++ [UPDATE 4 - 05.11.2020] +++

Aufgrund der Entscheidung der hessischen Landesregierung alle Einrichtungen für den Freizeit- und Breitensport zu schließen ist auf unserem Vereinsgelände ab 05.11.2020 das Modellfliegen bis auf Weiteres untersagt! Die Regelung vom 01.112020 ist hiermit hinfällig.
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/einschraenkungen-des-sportbetriebs-beschlossen-0

 

+++ [UPDATE 3 - 02.11.2020] +++

Wie ihr sicherlich schon aus den Medien vernommen habt, hat uns die COVID-19 Pandemie wieder fest im Griff. Aufgrund steigender Infektionszahlen hat die Bundesregierung zusammen mit den Bundesländern wieder Maßnahmen beschlossen um soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken. Diese Maßnahmen treten ab Montag, den 02.11.2020 in Kraft.

Laut Pressemitteilung des Landes Hessen vom 29.11.2020 gilt für den Freizeit und Amateursportbetrieb Folgendes:

https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/neue-corona-massnahmen-beschlossen

Freizeit, Kultur und Sport
Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören:

a...
b...
c...
d. der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,
e...

Freizeit- und Amateursport ist untersagt, es sei denn er wird alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ausgeübt.

Der Trainings-und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie des Schulsports sind bei Vorlage eines umfassenden Hygienekonzepts zulässig.

Museen, Schlösser, Tierparks und Zoos werden geschlossen. Gedenkstätten bleiben geöffnet."

Somit gelten für unser Vereinsgelände vorerst folgende Regeln:

1. Für Mitglieder ist das Fliegen auf dem Vereinsgelände weiterhin möglich.
2. Im Bereich um die Hütte und im Vorbereitungsraum dürfen sich höchsten 10 Personen aus maximal 2 Haushalten aufhalten.
3. Alle bisherigen Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin zu befolgen.
4. Die Hütte und Toilette darf weiterhin nur von einer Person betreten werden.
5. In Bereichen wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen.
6. Die Anwesenheit auf dem Vereinsgelände ist weiterhin im Flugbuch oder per Kontaktdatenformular zu dokumentieren.

Die neuen "Corona-Regeln" des Bundes und der Länder sind bis einschl. 30.11.2020 in Kraft. Sobald sich hier für uns Änderungen ergeben werden wir Euch hierüber zeitnah informieren.

Bis dahin, bleibt bitte Gesund!

+++ [UPDATE 2 - 09.05.2020] +++

Bund und Länder haben sich am 06. Mai 2020 auf ein gemeinsames Vorgehen zur Lockerung der Beschränkung sozialer Kontakte angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland verständigt. Am Donnerstag (07.05.2020) tagte dann das Corona-Kabinett in Hessen und hat konkrete Daten für die Lockerungen der Corona-Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen beschlossen. Wichtig für uns ist dabei, dass ab Samstag, den 09.05.2020 die Nutzung von Sport- und Freizeitstätten, wenn auch unter Auflagen, wieder gestattet ist.
Das bedeutet, das wir unseren Platz ab Samstag, den 09.05.2020 wieder für den Modellflug öffnen können.
Bitte beachtet jedoch, dass dabei die Kontaktbeschränkungen und Hygieneauflagen des RKI (Robert-Koch-Instituts) auch weiterhin gelten.
Bei Wiederaufnahme des Flugbetriebs auf unserem Modellfluggelände ist also auf Folgendes unbedingt zu achten:

1. EINHALTEN DES MINDESTABSTAND
Ein Mindestabstandes von 2 Metern zwischen einzelnen Personen ist einzuhalten.
Der Mindestabstand ist auch bei flugbetrieblich notwendigen Tätigkeiten wie z.B. dem Eintrag im Flugleiterbuch oder der Flugleitung zu beachten.

2. KONTAKTVERBOT
Alle Tätigkeiten sollten kontaktfrei durchgeführt werden.
Auf Händeschütteln, abklatschen, in den Arm nehmen oder die direkte Übergabe des Flugleiterbuchs, von Sendern oder Modellen ist zu verzichten.

3. EINHALTEN VON HYGIENEMASSNAHMEN
Die Hygiene-und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Werkzeug, Flugleiterbuch und Ähnlichem müssen konsequent eingehalten werden.
Häufigeres Händewaschen, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen sowie der Einsatz von Handschuhen zur Reduzierung des Infektionsrisiko werden dringend empfohlen.
Zur Desinfektion stehen euch 3 Spender mit Desinfektionsmittel zur Verfügung.
In geschlossenen Räumen und in Bereichen wo der Mindestabstand nicht konsequent eingehalten werden könnte, ist der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken vorgeschrieben. (Bitte achtet auf die Hinweisschilder)

4. NUZUNG DES VEREINSHEIMS
Generell ist der Aufenthalt in dem Vereinsheim untersagt.
Das Vereinsheim darf von Mitgliedern lediglich zur Getränkentnahme betreten werden. Zur Getränkeentnahme darf immer nur 1 Person den Küchenbereich der Hütte betreten
Im Vereinsheim, sowie in allen geschlossenen Räumen (Toilette, Geräteschuppen und Bauwagen) besteht Maskenpflicht!
Ansonsten haben nur Personen in Ausübung ihrer Funktion ein Zutrittsrecht zur Hütte (z.B. Flugleiter, Platzwart, Mitglieder des Vorstands u.a.). Dabei ist der Aufenthalt von mehr als 2 zutrittsberechtigten Personen untersagt.

5. VERANSTALTUNGEN
Bis auf Weiteres bleiben Versammlungen, Feiern und Wettbewerbe auf dem Vereinsgelände untersagt.

6. ZUSCHAUER
Zuschauern ist das Betreten des Vereinsgeländes bei Flugbetrieb untersagt.

7. SCHUTZ VON RISIKO GRUPPEN
Das Risiko für diesen Personenkreis ist auf ein Minimum zu reduzieren.
Auf Anfrage besteht generell die Möglichkeit für diesen Personenkreis Einzelflugzeiten zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten dich die oben genannten Regeln unbedingt einzuhalten und auch die Hinweistafeln auf dem Vereinsgelände zu beachten.

Ansonsten wünschen wir Euch trotz Corona wieder viele „Happy Landings“ auf dem Römberg.

Für Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

+++ [UPDATE 1 - 19.03.2020] +++

Aufgrund der zur Zeit herrschenden Beschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus hat der Vorstand beschlossen, alle Veranstaltungen und Versammlungen bis einschließlich 30. Mai 2020 abzusagen.
Hiervon betroffen sind:

  • Die Mitgliederversammlung Q1 (28.03.2020)
  • Der Arbeitseinsatz Frühjahr (25.04.2020)
  • Das Freundschaftsfliegen der Partnervereine (16.05.2020)
  • Der MFG August-Cron-Pokal (21.05.2020)
    und
  • Die Sitzungen der Flugtag.Planungs-Gruppe und des Wirtschaftsausschuss

Situationsbedingt hält sich der Vorstand vor, auch Veranstaltungen, welche nach dem 30.05.2020 geplant sind, abzusagen oder zu verschieben. Bitte achtet daher auf weitere Info-Mails und Updates auf dieser Seite.

+++ [Ursprungsnachricht - 16.03.2020] +++

Um der Ausbreitung des Corona-Virus entgegen zu wirken hat die Bundesregierung heute die Empfehlung ausgesprochen sämtliche sozialen Kontakte auf das nötige Minimum zu beschränken.

Zudem hat sie über die vorübergehende Schließung aller Sport- und Freizeitstätten verfügt.



Somit hat der Vorstand beschlossen ab sofort den Flugbetrieb auf dem Römberg für die Dauer der Verfügung ruhen zu lassen. Der Vorstand bittet alle Mitglieder sich unbedingt an diese Anordnung zu halten, auch wenn Sie dem einen oder anderen als unverhältnismäßig oder überzogen erscheinen mag!


Weitere Informationen findet Ihr auch auf der Homepage des DMFV:

DMFV-Artikel: "Sperrung von Sportstätten auf Grund von Covid-19"

Wir werden euch auch weiterhin per Rundmail und auf unserer Homepage über die aktuellen Entwicklungen in der Sache "Corona-Virus" informieren.

Weitere Informationen zur Empfehlung der Bundesregierung findet ihr auf deren Homepage:
Empfehlung der Bundesregierung (Stand. 16.03.2020)