DMFV informiert: Modellflug und EU-Recht

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Drei Jahre lang wurde eine einheitliche Regelung für den Betrieb von Drohnen und von Flugmodellen diskutiert, in den europäischen Gremien, mit den Mitgliedsländern und mit den Interessenvertretungen.

Dann, am 24. Mai 2019, unterschrieb Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die „Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ (im Folgenden EU-Gesetz 947 genannt).

Das Gesetz trat am 1. Juli 2019 in Kraft, die einzelnen Bestimmungen werden nach und nach wirksam. Es geht hier nicht um die Vorschriften allgemein, sondern nur um die Auswirkungen des Gesetzes auf den Modellflug der Zukunft.

Registrierung und e-ID

Kurz: Seit dem 31.12.2020 gilt in Europa eine generelle Registrierungspflicht für Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen, die jedoch noch bis einschließlich 30.04.2021 ausgesetzt ist. Ab dem 01.05.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach erfolgter Piloten-Registrierung zugelassen. Mitglieder des Deutschen Modellflieger Verbands können vom DMFV im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens in die Datenbank eingetragen werden.


Details unter findest du unter https://www.dmfv.aero/allgemein/eu-registrierungspflicht/

Kenntnis- und EU-Kompetenznachweis

Kurz: Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen benötigen zum Betrieb von Flugmodellen oder Drohnen einen Nachweis, der ihnen die Kenntnis des gültigen Rechtsrahmens bescheinigt. Mitglieder von DMFV/DAeC können noch bis einschließlich 31.12.2022 ihren Kenntnisnachweis nach §21e der deutschen Luftverkehrsordnung nutzen, um im Verbandsrahmen nach den bisherigen nationalen Regeln und Vorschriften zu fliegen. Piloten, die nicht in einem der Verbände organisiert sind, fliegen automatisch in der „Offenen Kategorie“ im Sinne der EU-Drohnenverordnung. Sie benötigen daher den neuen Kompetenznachweis A1/A3, der über die Website des Luftfahrt-Bundesamts (www.lba.de) erworben werden kann.


Details findest du unter https://www.dmfv.aero/allgemein/kenntnis-und-eu-kompetenznachweis/

Modellfliegen in der Kategorie „Offen“

Kurz: Bis 120 m über Grund (am Hang bis 10 kg: über Pilot) erlaubt die EU das Fliegen mit Flugmodellen oder Drohnen in Sichtweite bis 25 kg in ganz Europa. Voraussetzung: Halter-Haftpflicht-Versicherung. Wiegt das Modell mehr als 250 g, muss der Pilot registriert sein, 16 Jahre alt und online mindestens den „Kleinen Drohnenführerschein“ A1/A3 beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt haben. Flugverbotszonen sind zu beachten, zu urbanen Bereichen und unbeteiligten Personen ist Abstand zu halten.
Details und genaue Beschreibungen zu den Unterkategorien und Klassen findest du unter https://www.dmfv.aero/allgemein/modellfliegen-in-der-kategorie-offen/

Neu: Fachwissen von Modellfliegern für Modellflieger

Die DMFV Akademie bietet geballtes Fachwissen von Experten aus verschiedenen Bereichen des Modellflugsports. In spannenden Online- und Präsenz-Seminaren können sich Interessierte zu ihren beliebtesten Themen informieren, Fragen stellen und sich mit Gleichgesinnten austauschen. Und das in den allermeisten Fällen komplett kostenfrei.

Dort kannst du dich, soweit möglich, für kommende Seminare anmelden und teilweise auch aufgezeichnete Online-Seminare nachschauen.
Passend zu diesem Artikel hier das Online-Seminar zur EU-Verordnung:

Bilder, Videos und Texte: DMFV